Bereits in den späten 1980er Jahren hat die Familie Vohl große Anstrengungen unternommen die Altlasten der langen Firmengeschichte seit dem 18. Jahrhundert aufzuarbeiten. Das Firmenlabor mit Hunderten von Chemikalien wurde entsorgt, Restbestände der Produktion in den zahlreichen Firmengebäuden einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Firmengebäude wurden teils mit privaten Mitteln saniert. In Eigeninitiative untersuchte Bodenproben ergaben keine übermäßigen Belastungen des Bodens nach den damals gültigen Grenzwerten.
Es ist aus heutiger Sicht schwer zu verstehen, dass vor den 1970er Jahren keine Umweltgesetze die Ablagerung von Produktionsabfällen auf den Grundstücken verhindert haben. Im Gegenteil: Am 09. Oktober 1956 wurde vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt in Coburg verfügt den (immer noch Cyanide und Schwermetalle enthaltenden) Klärschlamm aus der neu gebauten Kläranlage auf dem Firmengelände abzulagern. Wörtlich heißt es „Nach Trocknung des Schlammes kann er zur Auffüllung von Geländemulden verwendet werden“.
Abbildungen: Ausschnitte der wasserrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 1955
Zum Glück hat sich das Umweltbewusstsein seit dieser Zeit deutlich weiterentwickelt. Die zulässigen Grenzwerte wurden seit den ersten Untersuchungen in 1980er Jahren massiv verschärft. Was einst genehmigt war, ist heute nicht mehr tragbar. Rechtlich gesehen haftet der Eigentümer nicht für die damals legale Ablagerung im Sinne eines (schädlichen) Verursachers, als Grundeigentümer ist er jedoch für den Zustand verantwortlich, wie jeder Eigentümer für die Verschmutzungen auf seinem Grundstück haftet, wenn kein schuldhafter Verursacher gefunden werden kann. Die Obergrenze dieser Zustandshaftung ist in der Regel der Wert des Grundstücks selber und so war es eine wirtschaftliche Notwendigkeit, dass die Firma Holtzapfel das Eigentum an ihren Grundstücken aufgeben musste – auch zahlreiche vollkommen unbelastete Grundstücke waren davon betroffen.
Bis zum Frühjahr 2017 fanden Sanierungen der Grundstücke auf Betreiben der zuständigen Behörden statt um zu verhindern, dass die Ablagerungen aus zweieinhalb Jahrhunderten die Anlieger und das Grundwasser gefährden. Federführend für die Sanierung war die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), die weitere Informationen zu Sanierung bereitgestellt hat.
Abbildung: Sanierungsbiet auf dem Gelände der ehemaligen Firma Holtzapfel
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